Partner
Der BGB sucht die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Institutionen, die ähnliche Ziele verfolgen und sich für Gesundheit und Bewegungspädagogik einsetzen.
Eine Zusammenarbeit kann erfolgen
- über eine Mitgliedschaft des BGB in einer Institution oder einem anderen Verband.
- über eine Partnerschaft welche über eine gegenseitige Vereinbarung geregelt ist.
- über die Buchung eines Leistungspakets als Partnerschule.
- mit Anbietern von Produkten, welche den BGB-Mitgliedern Sonderkonditionen gewähren.