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Partner

Der BGB sucht die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Institutionen, die ähnliche Ziele verfolgen und sich für Gesundheit und Bewegungspädagogik einsetzen.

Eine Zusammenarbeit kann erfolgen

  • über eine Mitgliedschaft des BGB in einer Institution oder einem anderen Verband.
  • über eine Partnerschaft welche über eine gegenseitige Vereinbarung geregelt ist.
  • über die Buchung eines Leistungspakets als Partnerschule.
  • mit Anbietern von Produkten, welche den BGB-Mitgliedern Sonderkonditionen gewähren.

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