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Mitgliedschaft

Mitglied im BGB kann jede natürliche oder juristische Person werden, welche die Gedanken und Ideen des Leitbildes des BGB vertritt, die Statuten akzeptiert und den Anforderungen des Aufnahmereglementes entspricht.
 
Aktivmitglied Aktivmitglieder sind im Bewegungsberuf tätig. Sie werden gemäss dem Ausbildungsreglement des BGB in vier Kategorien eingeteilt:

1. Level 1: Bewegungstrainerin mit Fähigkeitsausweis BGB
2. Level 2: Bewegungspädagogin mit Fähigkeitsausweis BGB
3. Level 3: Bewegungspädagogin mit Diplom BGB
4. Ausbildung im Fachgebiet:
Bewegung (spezielle Bewegungsmethoden)
BirthCare
Fitness
Gymnastik
Sport
Tanz
Wellness
Yoga

Aktivmitglieder des BGB haben eine unbedingte Weiterbildungspflicht (siehe Weiterbildungsreglement)
 
Mitglied in Ausbildung Mitglieder in Ausbildung befinden sich in einem vom BGB anerkannten Ausbildungslehrgang oder besuchen die Ausbildung an einer Partnerschule des BGB.
 
Passivmitglied Passivmitglied kann jede weitere natürliche Person werden.
 
Ausbildungsinstitut Die Mitgliedschaft kann von jedem in der Schweiz tätigen Ausbildungsinstitut erworben werden, welches formelle oder modulare Ausbildungslehrgänge in Gymnastik und Bewegungspädagogik mit einem Gesamtumfang von minimal 300 Lernstunden (Kontaktstunden, Selbststudium und Praktika) anbietet und mindestens einen Lehrgang durch den BGB anerkennenn lässt.
 
Abonnent/-innen
Gönner/-innen
erhalten regelmässig das "GymNess" und die Kursunterlagen des BGB zugestellt.
 
Bewerbungsformulare zur Mitgliedschaft können beim Sekretariat bezogen oder unten als pdf heruntergeladen werden.
 

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