Mitgliedschaft
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Mitglied im BGB kann jede natürliche oder juristische Person werden, welche die Gedanken und Ideen des Leitbildes des BGB vertritt, die Statuten akzeptiert und den Anforderungen des Aufnahmereglementes entspricht. |
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| Aktivmitglied |
Aktivmitglieder sind im Bewegungsberuf tätig. Sie werden gemäss dem
Ausbildungsreglement des BGB in vier Kategorien eingeteilt:
1. Level 1: Bewegungstrainerin mit Fähigkeitsausweis BGB 2. Level 2: Bewegungspädagogin mit Fähigkeitsausweis BGB 3. Level 3: Bewegungspädagogin mit Diplom BGB 4. Ausbildung im Fachgebiet: Bewegung (spezielle Bewegungsmethoden) BirthCare Fitness Gymnastik Sport Tanz Wellness Yoga Aktivmitglieder des BGB haben eine unbedingte Weiterbildungspflicht (siehe Weiterbildungsreglement) |
| Mitglied in Ausbildung | Mitglieder in Ausbildung befinden sich in einem vom BGB anerkannten Ausbildungslehrgang oder besuchen die Ausbildung an einer Partnerschule des BGB. |
| Passivmitglied | Passivmitglied kann jede weitere natürliche Person werden. |
| Ausbildungsinstitut |
Die Mitgliedschaft kann von jedem in der Schweiz tätigen Ausbildungsinstitut
erworben werden, welches formelle oder modulare Ausbildungslehrgänge in Gymnastik
und Bewegungspädagogik mit einem Gesamtumfang von minimal 300 Lernstunden (Kontaktstunden, Selbststudium und Praktika) anbietet und mindestens einen Lehrgang durch den BGB anerkennenn lässt.
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| Abonnent/-innen Gönner/-innen |
erhalten regelmässig das "GymNess" und die Kursunterlagen des BGB zugestellt.
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| Bewerbungsformulare |
zur Mitgliedschaft können beim Sekretariat bezogen oder unten als pdf heruntergeladen werden.
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