Mitglieder finden
Mitglied im BGB kann jede natürliche Person werden, welche die Gedanken und Ideen des Leitbildes des BGB vertritt und die Statuten akzeptiert. Ausbildungsinstitutionen und weitere Organisationen können Mitglied im BGB werden, wenn sie das Leitbild sowie die Statuten des BGB akzeptieren und den Anforderungen des Aufnahmereglementes entsprechen. Weitere Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie hier.