Ein Marketingtool ist das Werkzeug, mit welchem Sie Ihre Kurse erfolgreich und zeitgemäss vermarkten können. Es enthält Hintergrundinformationen, Anleitungen und pfannenfertiges Werbematerial, welches Sie in eigener Regie oder in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle des BGB Schweiz an Ihre Bedürfnisse anpassen können.

Mit der Schaffung der Marketingtools hat der BGB Schweiz einen Teil der Arbeiten für ein erfolgreiches Marketing für Sie bereits erledigt. Ein paar Beispiele:

Marktanalyse

Der BGB Schweiz hat für Sie recherchiert, warum und bei welcher Zielgruppe Sie mit dem vorliegenden Bewegungsprodukt Erfolg haben werden.

Bildmarke

Der BGB Schweiz sorgt für die Registrierung der Bildmarke beim Amt für geistiges Eigentum. Die entsprechende Bildmarke steht Ihnen für den Eigengebrauch zur Verfügung.

Corporate Identity (CI)

Corporate Identity steht für die Identität bzw. die Philosophie eines Unternehmens. Der BGB Schweiz schafft mit seiner CI Vertrauen in die Qualität der Bewegungsprodukte, welches den Mitgliedern, die sie nutzen, zugute kommt.

Corporate Design (CD)

Corporate Design steht für das visuelle Erscheinungsbild / den Auftritt eines Unternehmens. Mit seinem Logo und der einheitlichen Gestaltung seiner Website, Werbemittel und Geschäftspapiere schafft der BGB Schweiz einen Wiedererkennungswert, welcher dem Bewegungsprodukt und seinen Nutzern zu Bekanntheit verhilft.

Flyer

Der BGB Schweiz stellt allen Nutzern mit Zugang zum Bewegungsprodukt fixfertige Flyervorlagen zur Verfügung. Je mehr Kursleitende die Flyervorlagen einsetzen, desto stärker ist auch hier der Widererkennungswert.

Tarife

Der Zugang zum Marketingtool ist kostenlos im Zusammenhang mit BGB-Zertifikatslehrgängen und BGB-Weiterbildungskursen. Ohne Kursbesuch kostet der Zugang CHF 50.– und ist nur für BGB-Mitglieder möglich. 

Zugang

Der Zugang zum Marketingtool kann nach dem Besuch eines BGB-Zertifikatslehrgangs oder Weiterbildungskurses zum entsprechenden Bewegungsprodukt beantragt werden. BGB-Mitglieder können den Zugang auch ohne Kursbesuch beantragen, wenn sie über die entsprechende Qualifikation für das jeweilige Bewegungsprodukt verfügen.

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